Freiwillige Anlage von Schon-, Blüh- und Bejagungsstreifen fördern
5. April 2017„Eine Kapitulation vor der Wirklichkeit in unserem Land“
20. November 2017Kulturlandschaft und Wolf – Koexistenz braucht Bestandsregulierung
Landnutzer und Naturschützer diskutieren Grenzen für Wolfsbestände in Deutschland
„Die Debatte über ein echtes und effektives Wolfsmanagement in Deutschland ist längst überfällig“ betonten Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), und Clemens Freiherr von Oer, Vorsitzender des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE e. V.), anlässlich der Fachtagung „Kulturlandschaft und Wolf – Koexistenz braucht Bestandsregulierung“ im Berliner Haus der Land- und Ernährungswirtschaft am 04.10.2017. Eine Koexistenz zwischen Wolf und Weidetierhaltung könne in der Kulturlandschaft in Deutschland nur funktionieren, wenn die Bestände des Wolfes reguliert und seiner unbeschränkten Ausbreitung in Deutschland Grenzen gesetzt werden. Anderenfalls sei die Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Pferden und Rindern auf der Weide in Frage gestellt, betonten der Deutsche Bauernverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE). Nicht nur die Weidetierhalter, sondern immer mehr Menschen im ländlichen Raum akzeptieren nicht länger, dass der Naturschutz ihnen allein die Folgen der Ausbreitung des Wolfes auflastet. Da der Wolf in Europa nicht mehr gefährdet ist, ist eine Regulierung der Bestände nach dem EU-Naturschutzrecht auch möglich.
Im Rahmen der Fachtagung erläuterten Professor Michael Brenner (Uni Jena/Jura) und Professor Hans-Dieter Pfannenstiel (FU Berlin/Zoologie) den Rechtsrahmen des Umgangs mit dem Wolf sowie dessen aktuelle Verbreitung und Vermehrung. Sie sagen: Der Wolf kann bereits auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in Deutschland in das Jagdrecht aufgenommen und über das bewährte Reviersystem reguliert werden. Beispiele für gelungene Regulierungsregime bieten etwa Schweden und Finnland, wo Weidetierhaltung und Wolfsschutz durch den Einsatz der Jagd und der Jäger konfliktarm nebeneinander bestehen.
Hintergrund der Fachtagung sind die komplizierten Vorgaben des europäischen und deutschen Artenschutzrechts zum Umgang mit dem Wolf. Danach darf der Wolf erst dann reguliert werden, wenn sein günstiger Erhaltungszustand erreicht ist und Schäden anders nicht mehr begegnet werden kann, etwa durch Prävention und Entschädigungszahlungen. Diese Voraussetzungen sind aus Sicht des DBV und der BAGJE mehr als erfüllt. Die Wolfsbestände in Deutschland sind als Teil einer eurasischen Metapopulation nachhaltig gesichert und wachsen rasant. Der Wolf überwindet wirksame Schutzbarrieren und dringt in Gebiete und Kulturlandschaften vor, die für seine Wiederansiedlung definitiv ungeeignet sind, etwa intensiv genutzte Grünlandregionen sowie Almen und Deiche, bei denen keine Präventionsmaßnahmen möglich sind.