Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer vertritt seit ihrer Gründung im Sommer 2000 die politischen Interessen der Jagdrechtsinhaber auf Bundesebene.

Die Mitglieder der BAGJE sind die 16 eigenständigen Organisationen auf Landesebene.

VORSTAND

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der BAGJE am 19.11.2024 stand turnusgemäß die Neuwahl des Vorstandes an. Mit Manuel Schneider aus Hessen hat die BAGJE einen neuen Vorsitzenden in der Nachfolge von Clemens Freiherr von Oer. Wiedergewählt als Stellvertretender Vorsitzender wurde Gunther Zschommler aus Sachsen. Als weiteres Vorstandsmitglied wiedergewählt wurde Astrid Garben-Mogwitz aus Niedersachsen. Neu in den Vorstand gewählt wurde Hermann von Hövel aus Westfalen-Lippe. Bis zur Frühjahrstagung in 2025 wird der Vorstand zunächst aus diesen 4 Mitgliedern bestehen. Geplant ist dann die Nachwahl des fünften Vorstandsmitgliedes mit einem Vertreter aus dem stärksten Mitgliederverband der BAGJE, der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bayerischen Bauernverband.
Da der bisherige Vorsitzende Clemens Freiherr von Oer von der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt wurde, gibt es nun mit Bernhard Haase und Jürgen Hammerschmidt drei Ehrenvorsitzende bei der BAGJE.

GESCHÄFTSSTELLE UND AUFGABEN

Die BAGJE hat ihre Geschäftsstelle in Berlin, im Haus der Landwirtschaft und Ernährung und wird von der Geschäftsführerin, Ass. jur. Friederike Schulze Hülshorst, geführt.
Die BAGJE vertritt die Rechte der Jagdrechtsinhaber vornehmlich gegenüber der Bundespolitik. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das bestehende Jagdrechtssystem mit seiner Bindung an das Grundeigentum zu bewahren. Ausschlaggebend für den Fortbestand dieses bewährten Jagdrechts ist die Akzeptanz durch die Bevölkerung und die Politik. Deswegen macht die BAGJE die Anliegen der Mitglieder transparent und koordiniert deren Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Wir begleiten etwa zahlreiche Gesetzgebungsverfahren, wie z.B. das Bundesjagdgesetz, naturschutzrechtliche Regelungen oder die Novellierungen von Verordnungen im Interesse der Jagdrechtsinhaber.
Damit ergänzen wir die Arbeit der Landesorganisationen: Deren Aufgabe besteht vor allem darin, den Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in allen Fragen ihrer täglichen Arbeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Die Landesverbände sind die ersten Ansprechpartner:

  • bei der Beratung zum Abschluss von Pachtverträgen
  • bei Fragen zur Satzung der Jagdgenossenschaft
  • bei Fragen zum Ablauf einer Jagdgenossenschaftsversammlung
  • in Fällen des Wildschadensausgleichs
  • bei der Geltendmachung von Entschädigungen infolge der Durchschneidung des Jagdreviers durch Baumaßnahmen
  • bei der Erstellung eines Jagdkatasters (= Auflistung der Eigentümer einer Jagdgenossenschaft als Grundlage für die ordnungsgemäße Ausschüttung des Pachtzinses)
  • bei Fortbildungen für Jagdvorsteher
  • beim Kontakt zu den Jagdbehörden
  • bei weiteren jagdrechtlichen und -praktischen Fragen der Jagdrechtsinhaber vor Ort

Um die Rechte der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer möglichst effektiv wahrzunehmen, setzen wir auf Kooperation: Sowohl wir als Bundesarbeitsgemeinschaft als auch die Landesverbände arbeiten eng mit anderen Naturnutzerverbänden zusammen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist außerdem Mitglied des Aktionsbündnis Forum Natur. In diesem haben sich alle maßgeblichen Nutzerverbände im ländlichen Raum zusammengeschlossen.