Besitzen Sie ein Stück Acker, Wiese oder Wald? Dann sind auch Sie Jagdgenosse!

Allen Grundeigentümern steht das Jagdrecht auf ihren Flächen zu. Nach dem Bundesjagdgesetz besitzen Eigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbaren zusammenhängenden Flächen über 75 ha eine sogenannte Eigenjagd. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.

Alle Eigentümer von Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks sind kraft Gesetzes Mitglied einer Jagdgenossenschaft.

Die rund 4 Millionen Grundeigentümer in Deutschland sind in ca. 40.000 Jagdgenossenschaften organisiert.

Aktuelles der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE)

Anlässlich der 100. Umweltministerkonferenz in Königswinter hat die BAGJE als Mitglied des Aktionsbündnisses Forum Natur und gemeinsam mit weiteren Verbänden der Halter von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren an den Vorsitzenden der UMK, Herrn Minister Krischer eine Gemeinsame Erklärung abgegeben. In dieser Erklärung finden sich 9 konkrete Forderungen zum Management des Wolfsbestandes in Deutschland.

Vielen Jagdrechtsinhabern, vor allem Jagdgenossen, die Inhaber kleiner Flächen sind, ist nicht bewusst, dass sie einer Jagdgenossenschaft angehören und damit bestimmte Rechte und Pflichten haben.

Um hierüber aufzuklären und um die Bedeutung des bewährten Jagdrechtssystems mit seiner Bindung an das Grundeigentum stärker in der Gesellschaft zu kommunizieren, wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) ins Leben gerufen.