Aktuelles der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE)
Seit der diesjährigen Frühjahrstagung wird im Vorstand wieder die bayerische AG der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer durch Joachim Käs repräsentiert, der seit seiner Nachwahl den nunmehr 5-köpfigen Vorstand mit seiner Expertise unterstützt.
Besitzen Sie ein Stück Acker, Wiese oder Wald? Dann sind auch Sie Jagdgenosse!
Allen Grundeigentümern steht das Jagdrecht auf ihren Flächen zu. Nach dem Bundesjagdgesetz besitzen Eigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbaren zusammenhängenden Flächen über 75 ha eine sogenannte Eigenjagd. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.
Alle Eigentümer von Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks sind kraft Gesetzes Mitglied einer Jagdgenossenschaft.
Die rund 4 Millionen Grundeigentümer in Deutschland sind in ca. 40.000 Jagdgenossenschaften organisiert.
Vielen Jagdrechtsinhabern, vor allem Jagdgenossen, die Inhaber kleiner Flächen sind, ist nicht bewusst, dass sie einer Jagdgenossenschaft angehören und damit bestimmte Rechte und Pflichten haben.
Um hierüber aufzuklären und um die Bedeutung des bewährten Jagdrechtssystems mit seiner Bindung an das Grundeigentum stärker in der Gesellschaft zu kommunizieren, wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) ins Leben gerufen.
