Kein Jägerlatein, sondern tragfähige Praxis: die Trennung von Jagdrecht und Jagdausübungsrecht
Bereits seit 150 Jahren ist das Jagdrecht in Deutschland untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden. Dies ist ein wesentlicher Grundpfeiler des Jagdrechts in Deutschland. Bis dahin war die Jagd das alleinige Privileg des Adels. Dieses so genannte „Jagdregal“ erlaubte es, die Jagd auch auf fremdem Grund und Boden auszuüben.
Eine Pflicht zum Schadensersatz, etwa für Flur- und Ernteschäden, war nicht vorgesehen. Um diesen Missstand abzuschaffen, wurden die Rechte auf Jagd und Jagdausübung mit dem Besitz von Grundeigentum gekoppelt.
Schnell zeigte sich aber, dass man ein Privileg durch ein anderes ersetzt hatte: Es drohte die Überjagung bestimmter Wildarten und die Gefährdung land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch Wildschäden nahm zu. Um dieser Fehlentwicklung Einhalt zu gebieten und verantwortliches Verhalten gegenüber dem Gemeinwohl festschreiben zu können, trennte man als Folge der bürgerlichen Revolution von 1848 das Jagdrecht vom Recht, die Jagd auszuüben.
Anders als in anderen Ländern schließt daher heute der Besitz von Grund und Boden nicht automatisch das Recht ein, auch das dort lebende Wild zu jagen. Nach der Konzeption des Bundesjagdgesetzes darf dies nur in Jagdbezirken geschehen (§ 3 Abs. 3 BJagdG). Dieses sog. Reviersystem bewirkt, dass praktisch die gesamte Fläche der Bundesrepublik in einzelne Jagdbezirke eingeteilt ist. Über das Reviersystem mit seinen Mindestpachtzeiten und der Hegepflicht schafft das Jagdrecht eine persönliche Verantwortung der Jagdgenossen und Jäger und begründet ihre örtliche Zuständigkeit. Bei dem in vielen anderen Staaten herrschenden Lizenzsystem fehlt eine solche Bindung. Durch den Kauf einer Lizenz erhält der Jäger das Recht, auf bestimmten Flächen jagen zu dürfen. Eine Verpflichtung zu Hege fehlt und damit auch ein System von „Geben und Nehmen“.
In den Jagdbezirken darf der Jagdausübungsberechtigte die Jagd ausüben, also Wild hegen, jagen und sich aneignen. Der Jagdausübungsberechtigte ist entweder der Pächter eines Jagdreviers oder der Eigenjagdbesitzer, der sein Revier selbst bejagt. Er muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere muss er einen Jagdschein besitzen. Die im Jagdgesetz verankerte Waidgerechtigkeit verlangt zudem von jedem Jagdausübenden, die Jagd mit all ihren Elementen im Einklang mit den allgemeinen Gesetzen und dem Natur- und Tierschutz zu halten.
Die Beziehung zwischen dem Grundeigentümer als Jagdrechtsinhaber und dem Jäger als Jagdausübungsberechtigten ist damit vergleichbar mit einem Vermieter- Mieter- Verhältnis. Mit dieser Regelung, die Rechte und Pflichten auf beiden Seiten normiert, setzte der Gesetzgeber schon früh einer willkürlichen und unkontrollierten Bejagung von Wildtieren Grenzen und schuf gleichzeitig die Grundlage für eine nachhaltige Ausübung der Jagd. Das eigentums- und reviergebundene Jagdrecht in Deutschland ist damit ein sich selbst tragendes System und es verbindet in vorbildlicher Weise das Recht zum Nutzen mit der Pflicht zum Schützen.
Pflichten und Rechte einer Mitgliedschaft wahrzunehmen, die man per Gesetzeskraft erwirbt, ist nicht immer einfach. Fragen Sie uns!
Gerne schicken wir Ihnen auch unsere Informationsbroschüre „Das Jagdrecht der Grundeigentümer“.
Was ist eine Jagdgenossenschaft?
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts. In ihr sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint, die jeweils weniger als 75 ha Grundfläche besitzen und zusammen über eine Fläche von mindestens 150 ha verfügen (§§ 8 und 9 BJagdG). Als öffentlich-rechtliche Genossenschaft dienen die Jagdgenossenschaften sowohl dem direkten Nutzen der Allgemeinheit wie auch den Interessen der einzelnen Mitglieder. Allerdings besteht ein grundlegender Unterschied zu anderen Genossenschaftstypen. Der Beitritt zu Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaften ist freiwillig, die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist es nicht:
Da die Mitgliedschaft an den Besitz von Grundeigentum gekoppelt ist und per Gesetz erworben wird, dauert die Mitgliedschaft solange der Jagdgenosse die fraglichen Flächen besitzt.
Die Jagdgenossenschaften werden von einem gewählten Jagdvorstand geführt. Entscheidungen und Beschlüsse werden durch Abstimmungen getroffen, wobei eine Mehrheit der Personen und der Fläche maßgeblich ist. Die Leitprinzipien der Jagdgenossenschaften sind: Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe und folgen somit dem klassischen Genossenschaftsmodell, wie es seit langem in der Gesellschaft verankert ist. Das Bundesjagdgesetz und die Jagdgesetze der Länder sorgen dafür, dass staatliche Aufsichts- und Gestaltungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben können. Die Jagdgenossenschaften regeln ihre Verhältnisse in eigener Verantwortung.
Die Rechte der Jagdgenossen
Als Jagdgenosse wissen Sie: „Eigentum verpflichtet.“ Sprechen wir einmal von Ihren Rechten!
Als Mitglied einer Jagdgenossenschaft können Sie zahlreiche Rechte beanspruchen:
- Sie bestimmen mit über die Art der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk!
- Sie entscheiden mit über die Auswahl des Pächters und die Gestaltung des Pachtvertrages!
- Sie bestimmen mit über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung!
- Sie stimmen ab bei der Benennung der zu entsendenden Jagdgenossen in die in den Bundesländern eingerichteten Jagdbeiräte!
In den bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als sachverständiges Gremium gebildeten Jagdbeiräten werden insbesondere Abschusspläne unter Berücksichtigung aller Nutzungsinteressen an der Fläche beschlossen.
- Sie arbeiten mit an der Abschussplanung durch Vorgaben an den Jagdvorstand!
- Sie stellen Anträge in der Jagdgenossenschaftsversammlung, bringen Beschlussvorlagen ein und beschließen darüber mit!
- Sie nutzen die Veranstaltungen und Anschaffungen der Jagdgenossenschaft!
- Sie haben Anspruch auf Ersatz des an einem selbst bewirtschafteten Grundstück entstandenen Wildschadens!
Es lohnt sich, seine Rechte in der Jagdgenossenschaft verantwortungsvoll und aktiv wahrzunehmen. Dadurch können Sie gesellschaftliche Entwicklungen positiv beeinflussen und mit gestalten! Tragen Sie dazu bei, die weitreichende Bedeutung des Eigentumsrechts für das Allgemeinwohl herauszustellen und selbstbewusst zu vertreten!
Die Bedeutung der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden für den ländlichen Raum
Die Rolle, welche die Jagdgenossenschaften und Eigenjagden für den ländlichen Raum und dessen nachhaltige Pflege spielen, kann kaum hoch genug geschätzt werden. Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer leisten einen erheblichen Beitrag für die Artenvielfalt und den Erhalt unserer Kulturlandschaft, oft über das gesetzlich geforderte Maß hinaus.
Das hat spürbare Vorteile für die ländlichen Regionen:
- Sie wachen über die korrekte Jagdausübung und kontrollieren die ordnungsgemäße Erfüllung der Hege- und Pflegepflichten der in ihnen organisierten Grundeigentümer.
- Sie sind die Schnittstelle und Vermittler zwischen kommunalen Interessen und denen ihrer Mitglieder.
- Sie gestalten aktiv die Lebensräume für Mensch und Tier. So stellen die Jagdgenossen oft freiwillig den Jagdertrag für Gemeindeaufgaben, kommunale Einrichtungen oder ökologische Maßnahmen zur Verfügung.
- Sie übernehmen die Pflege der Wald- und Feldwege und tragen so dazu bei, wichtige Strukturen in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten, zu verbessern und zu gestalten.
- Sie erbringen freiwillig und auf eigene Kosten enorme Leistungen für die Pflege der natürlichen Lebensräume, wie durch die Anlage von Hecken, Feuchtbiotopen oder die Ansaat von Stilllegungsflächen. Damit wird neben dem jagdbaren Wild auch das Überleben einer Vielzahl nicht jagdbarer bzw. ganzjährig geschonter Tierarten gesichert und unentbehrliche Rückzugräume geschaffen.
Die Nachhaltigkeit der Jagd
Die Jagd stellt ein Kulturgut mit langer Tradition und hohem Wert dar. Sie ist ein Nutzungsrecht der Grundbesitzer im ländlichen Raum und untrennbarer Bestandteil der Land- und Forstwirtschaft. Das Jagdrecht in Deutschland ist vorbildlich. Es bietet alle Möglichkeiten für eine zeitgemäße und moderne Jagd. Ein wesentlicher Pfeiler des Jagdrechtes ist der Grundsatz der Nachhaltigkeit.
Der Begriff der „Nachhaltigkeit“ ist durch die Beschlüsse der Umweltkonferenz von Rio de Janeiro 1992 über die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales definiert. Als Bestandteil der Land- und Forstwirtschaft gilt die Jagd als nachhaltige Form der Landnutzung und erfüllt moderne Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes.
Die Nachhaltigkeit wird im deutschen Jagdrechtssystem insbesondere gewährleistet durch:
- die Bindung des Jagdrechts an das Eigentum an Grund und Boden,
- das Reviersystem
- das Jagdgenossenschaftswesen,
- die Hegepflicht mit der Erhaltung eines den jeweiligen Lebensräumen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes und dem Auftrag zur Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen
- die Abschussplanung für alle Schalenwildarten mit Ausnahme des Schwarzwilds
Ein weiteres Kernelement des nachhaltigen Jagdrechts ist die Liste der jagdbaren Tierarten. Die dort verzeichneten Arten unterliegen der besonderen Fürsorgepflicht des Jägers. Damit unterscheidet sich der Schutzstatus von Tieren die als Wild klassifiziert sind, grundlegend gegenüber dem Schutz wildlebender Tiere, die ausschließlich nach dem Naturschutzrecht geschützt sind, da das Naturschutzrecht keine persönlich verantwortliche Person kennt. Außerdem sind die jagdbaren Tierarten nicht nur ordnungs-, sondern vielmehr durch den Tatbestand der Wilderei strafrechtlich geschützt.